Die Beratung wird an den jeweiligen Interessen ausgerichtet. Es ist daher vorteilhaft die Stärken und Schwächen beider Vertragsparteien, also die des Vermieter als auch die des Mieter zu kennen. Erst hierdurch kann eine individuelle Beratung gewährleistet werden.
Erfasst werden u.a.:
- Erstellung und Optimierung von Mietverträgen
- Beratung bei Mietmängeln insbesondere bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall
- Fristlose und fristgemäße Kündigungen von Mietverhältnissen, Kündigungsschutz
- Schönheitsreperaturen im Allgemeinen, Modernisierung und Instandhaltung
- Wirksamkeit von Klauseln im Mietvertrag
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Stichwörter, Firmentätigkeit
Rechtsanwalt, Immobilienrecht, fachanwalt, Maklerrecht, Nachbarrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Gewerbliches Mietrecht, Forderungsmanagement/Inkasso, Allgemeines Zivilrecht, Wohneigentumsrecht Beratung des Wohnungseigentümers, Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht, Beratung der Verwaltung